Förderrichtlinien 2020

Förderrichtlinien des Jugendfördervereins 
der Handballabteilung des Soester TV e.V. (Fassung 2020)

I.


Der Zweck des Jugendfördervereins (nachfolgend: JFV) ist die ideelle und finanzielle Förderung des Jugendsports und der Jugendarbeit in der Handballabteilung des Soester TV. Die finanzielle Förderung erfolgt vorrangig durch die Übernahme der Kosten, die durch die Anschaffung von Sportkleidung und Sportgeräten, durch Trainingslager und durch die Aus- und Fortbildung der Jugendtrainer/innen anfallen. Darüber hinaus sollen einkommensschwache Familien unterstützt worden. 

II.

Für die Gewährung einer Zuwendung gelten folgende Grundsätze:

1.
Zuwendungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und Einzelfall bezogen gewährt.

2.
Die Förderrichtlinien gelten zunächst für die Saison 
(2016/17). Sofern nach Ablauf des Jahres Änderungen nicht vorgenommen werden, gelten die Förderrichtlinien unverändert fort.

3.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind den JFV
zu richten. Soweit möglich, sind in dem Antrag die voraussichtlichen Kosten anzugeben. 

4. 
Der/Die Antragsteller
werden über die Entscheidung des JFV informiert. 

5.
Für Anschaffungen, die ohne vorherige Zustimmung des JFV getätigt werden, werden Zuwendungen nicht gewährt und unterliegen dementsprechend nicht den Förderrichtlinien. 

6.
Die den beantragten Zuwendungen zugrunde liegenden Kosten sind dem JFV mittels Rechnungen bzw. Quittungen in geeigneter Form nachzuweisen. 


III.

Im Einzelnen gilt folgendes:

1.
Vereinsbeiträge des STV für Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien werden in begründeten Einzelfällen übernommen.


2.
Die Kosten der Ausbildung der Jugendtrainer/innen der Handballabteilung des Soester TV (zum Kinder- und Jugendtrainer, zur C- und B-Lizenz) werden in voller Höhe übernommen, die Ausbildung zur A-Lizenz in Höhe von 25 v.H.. Der/die Jugendtrainer/in verpflichtet sich, nach Abschluss der Ausbildung mindestens drei Jahre ununterbrochen eine Jugendmannschaft des Soester TV zu trainieren.
Die Auszahlung der Kostenerstattung wird in 3 Tranchen vorgenommen (Ca 35%35%/ 30%) Die Erste Zahlung erfolgt bei Lehrgangsbeginn, danach immer zum Saisonstart ab Juni des Folgejahres)


3.
Die Kosten der Fortbildung der Jugendtrainer/innen der Handballabteilung des Soester TV werden in voller Höhe übernommen. Der/die Jugendtrainer/in verpflichtet sich, nach Abschluss der Fortbildung mindestens drei Jahre ununterbrochen eine Jugendmannschaft des Soester TV zu trainieren. Andernfalls ist er/sie zur anteiligen Rückzahlung der Fortbildungskosten verpflichtet.

4.
Besonders qualifizierte Jugendtrainer/innen können über das von der Handballabteilung des Soester TV gezahlte Gehalt hinaus in angemessenem Umfang finanziell unterstützt werden, sofern sie Schüler, Studenten oder Auszubildende sind. Die finanzielle Unterstützung durch den JFV erfolgt im Hinblick auf die Zahlung der Handballabteilung immer ergänzend und nicht ersetzend. 

5.
Besonders qualifizierten auswärtigen Jugendtrainern/innen können im angemessenen Umfang Fahrtkosten erstattet werden.Gleiches gilt für auswärtige Spieler/innen von Jugendmannschaften, die sich für die Oberliga qualifiziert haben.

6.
Der JFV gewährt Zuwendungen für die Anschaffung von Trainingsmitteln, zu denen Handbälle grundsätzlich nicht zählen. 

7.
Der JFV gewährt jeder Jugendmannschaft pro Saison eine Zuwendung von 50,00 €/Tag für die Durchführung eines Trainingslagers. Das Trainingslager muss mindestens von neun Spielern/innen und einem/r Betreuer/in durchgeführt werden. 
Sofern sich eine Jugendmannschaft für eine überkreisliche Liga qualifiziert hat bzw. voraussichtlich für eine überkreisliche Liga qualifizieren wird, kann pro Saison ein weiterer Zuschuss gewährt werden.

8.
Da es sich in der Regel um gesponserte Trikotsätze handelt, werden Zuwendungen wegen der Zweckgebundenheit der Mittel nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- das Logo des Hauptsponsors des JFV ist mittig in Brusthöhe des Trikots zu platzieren.
- das Logo eines weiteren Sponsors kann grundsätzlich an einer anderen Stelle platziert werden; die Platzierung eines anderen Logos bedarf aber der vorherigen Zustimmung des JFV.
- die Farbe der Trikots ist mit dem JFV abzustimmen
- die Kosten der Trikots dürfen den Betrag von 850,00 € nicht übersteigen
- dem JFV ist zur Weiterleitung an den Sponsor ein Mannschaftsfoto mit den Trikots zur Verfügung zu stellen
- ein Antrag auf Übernahme der Trikotkosten kann von einer Jugendmannschaft nur alle zwei Jahre gestellt werden 

- überkreislich spielende Mannschaften bekommen auf Antrag einen zweiten (Auswärts)- Trikotsatz gesponsert.
- die Abwicklung von der Bestellung bis zur Auslieferung wird von den Mannschaftsverantwortlichen sichergestellt, wobei insbesondere II. Ziffer 5. zu beachten ist.
- In begründeten Einzelfällen kann von den vorgenannten Voraussetzungen abgewichen werden.


 

10.

- Der JFV gewährt auf Antrag Startgebühren für Freundschaftsturniere

Soest, den 09.05.2017

 Der Vorstand des Jugendfördervereins

 

 

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